EUDR-Importrückverfolgbarkeit
Strukturierte, vernetzte Rückverfolgbarkeit im Einklang mit Artikel 9 der EUDR.
Was wir anbieten
Gemäß der EU-Verordnung zur Einfuhr von Waren und Dienstleistungen (EUDR) müssen Unternehmen spezifische Informationen erfassen und speichern, die eine eindeutige Identifizierung jedes importierten Produkts und dessen Zuordnung zu Herkunft und Lieferkette ermöglichen. INTEGRAC unterstützt Unternehmen bei der Strukturierung der nach Artikel 9 erforderlichen Rückverfolgbarkeitsinformationen, unabhängig davon, ob die Daten aus bestehenden Rückverfolgbarkeitssystemen oder direkt von Lieferanten ohne digitale Systeme stammen.
Was dieser Service beinhaltet:
Strukturierte Registrierung importierter Produkte und Partien innerhalb der INTEGRAC-Plattform
Wie funktionieren wir?
Verknüpfung und Konsolidierung von Daten aus bestehenden Rückverfolgbarkeitsplattformen oder manuellen Lieferanteneingaben
Unterstützung für Lieferanten und Genossenschaften ohne Systeme zur Bereitstellung von Informationen in einer EUDR- und TRACES-konformen Struktur
Angleichung aller eingehenden Daten an die von den nationalen zuständigen Behörden erwartete Rückverfolgbarkeitsstruktur
So arbeiten wir
INTEGRAC fungiert als zentrale Rückverfolgbarkeitsebene und Übersetzungsschnittstelle. Wir verbinden bestehende Systeme, sofern vorhanden, und unterstützen Lieferanten, falls keine existieren, bei der Strukturierung und Bereitstellung von Informationen im von der EUDR geforderten Format.
In allen Fällen werden die Daten in einem einzigen, zusammenhängenden Rückverfolgbarkeitsdatensatz organisiert, der die nachgelagerte Risikobewertung unterstützt und die validierten Informationen liefert, die für die Erstellung der Sorgfaltserklärung und die Befüllung des EU-Informationssystems (TRACES) erforderlich sind.


