Unsere Dienstleistungen

Wir bieten integrierte Dienstleistungen zur Unterstützung von Betreibern, Händlern und Exporteuren aus Nicht-EU-Ländern im gesamten EUDR-Sorgfaltspflichtenprozess – von der Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung bis hin zu Sorgfaltspflichterklärungen.

EUDR-Importrückverfolgbarkeit

Gemäß der EU-Verordnung zur Einfuhr von Waren und Dienstleistungen (EUDR) müssen Unternehmen spezifische Informationen erfassen und speichern, die eine eindeutige Identifizierung jedes importierten Produkts und dessen Zuordnung zu Herkunft und Lieferkette ermöglichen. INTEGRAC unterstützt Unternehmen bei der Strukturierung der nach Artikel 9 erforderlichen Rückverfolgbarkeitsinformationen, unabhängig davon, ob die Daten aus bestehenden Rückverfolgbarkeitssystemen oder direkt von Lieferanten ohne digitale Systeme stammen.

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Entwaldungsfreies Produkt (EUDR)

Gemäß der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) müssen Unternehmen nachweisen, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte frei von Entwaldung sind, d. h. dass sie nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr mit Entwaldung in Verbindung stehen. INTEGRAC unterstützt Unternehmen, indem es die Komponente der Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Entwaldungsfreiheit strukturiert und verwaltet und Geodaten, Landnutzungsanalysen, Risikobewertungen und dokumentierte Minderungsmaßnahmen in einen einheitlichen Prozess pro Import integriert.

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Legal hergestelltes Produkt (EUDR)

Gemäß der EU-Verordnung müssen Unternehmen nachweisen, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt wurden. INTEGRAC unterstützt Unternehmen, indem es die für diese Prüfung erforderlichen Informationen zur Rechtmäßigkeit im Rahmen der Sorgfaltspflicht strukturiert, organisiert und verwaltet.

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Due-Diligence-Erklärung (DDS) & TRACES-Unterstützung

Gemäß der EU-Verordnung müssen Betreiber vor dem Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem (TRACES) einreichen. INTEGRAC unterstützt Betreiber bei der Erstellung der Sorgfaltserklärung, indem sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Informationen vollständig, konsistent und mit der zugrunde liegenden Sorgfaltsdokumentation abgeglichen sind.

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Bevollmächtigter Vertreter (EUDR)

Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDR) müssen Betreiber mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen. INTEGRAC übernimmt diese Funktion und fungiert als benannter Ansprechpartner für die nationalen zuständigen Behörden in Bezug auf die Sorgfaltspflichten gemäß EUDR.

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Interessiert an unseren Dienstleistungen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung der EUDR-Vorschriften.

Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Kontext zu verstehen, damit wir Sie mit Lösungen unterstützen können, die praxisnah, strukturiert und auf die EUDR-Anforderungen abgestimmt sind.

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