Bevollmächtigter Vertreter (EUDR)
Vertretung in der EU gemäß den Anforderungen der EUDR.
Was wir anbieten
Gemäß der EU-Verordnung müssen Betreiber, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten Vertreter benennen. Der Bevollmächtigte Vertreter fungiert als Ansprechpartner für die zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf die Sorgfaltspflichten des Betreibers.
INTEGRAC übernimmt diese Rolle und unterstützt Betreiber außerhalb der EU, indem es die regulatorische Kontinuität, Verfügbarkeit und den strukturierten Zugriff auf die gemäß der Verordnung erforderlichen Sorgfaltspflichtinformationen sicherstellt.
Was dieser Service beinhaltet:
In seiner Funktion als ernannter Bevollmächtigter gemäß der EUDR
Dient als EU-basierte Kontaktstelle für nationale zuständige Behörden
Aufbewahrung und Bereitstellung der Due-Diligence-Akte auf Anfrage der Behörden
Unterstützung von Klarstellungsanfragen im Zusammenhang mit der eingereichten Due-Diligence-Erklärung
Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen dem DDS und der zugrunde liegenden Due-Diligence-Dokumentation
So arbeiten wir
Als Bevollmächtigter agiert INTEGRAC ausschließlich im Rahmen der EU-Verordnung. Wir ersetzen weder die rechtliche Verantwortung noch die Entscheidungsbefugnis des Betreibers.
Stattdessen stellen wir sicher, dass die nationalen zuständigen Behörden über einen zuverlässigen Partner in der EU verfügen und rechtzeitig Zugriff auf die erforderlichen Sorgfaltsprüfungsinformationen erhalten, unterstützt durch eine strukturierte und gut organisierte Sorgfaltsprüfungsakte.


